Schulordnung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler der Gemeinschaftsschule Wilster, 

 

ihr besucht für mindestens fünf Jahre eine weiterführende Schule. Unsere Schulgemeinschaft soll dazu beitragen, dass jeder, ohne gestört zu werden, hier lernen, sich entwickeln und sich auf den Schulabschluss vorbereiten kann. Unsere Schulgemeinschaft lebt durch das Zusammenwirken von Lehrerinnen/ Lehrern, Schülerinnen/ Schülern und Eltern. Wir wollen hier in einer Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Höflichkeit miteinander umgehen. Damit ein gesicherter und störungsfreier Schulbetrieb und eine gute Lernatmosphäre möglich sind, müssen jedoch einige Grundregeln beachtet werden. 

 

  1. Neben der Unterrichtstätigkeit ist es auch Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, erzieherische Grundsätze, wie sie im Schulgesetz sowie auch in dieser Schulordnung stehen, durchzusetzen. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  2. Ihr seid verpflichtet, regelmäßig die Schule zu besuchen und im Falle des Fehlens unverzüglich eine Entschuldigung vorzulegen. Vom Sport- oder Schwimmunterricht kann man längerfristig nur durch ein ärztliches Attest befreit werden. Piercings müssen während des Sportunterrichts abgeklebt sein, Schmuck darf nicht getragen werden.
  3. Ihr habt genauso wie eure Eltern im Schulelternbeirat die Möglichkeit, im Rahmen der Schülervertretung mitzubestimmen.
  4. Ihr seid verpflichtet, Aufgaben zu übernehmen, die im Rahmen des Schulbetriebes notwendig werden. Übernehmt ihr freiwillig Zusatzaufgaben für die Gemeinschaft, kann dies positiv im Zeugnis vermerkt werden.
  5. Alle schulischen Einrichtungen, das Inventar, die Lehr- und Lernmittel müssen sorgfältig behandelt werden; sie dürfen weder beschädigt noch verunreinigt werden. Für solche Fälle haften eure Eltern.
  6. Während der Unterrichtszeit dürft ihr das Schulgelände ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen. Bei Nichteinhalten dieser Regel erfolgt eine schriftliche Missbilligung.
  7. Handys und MP3-Player u. ä. sind bei Betreten der Schule auszuschalten und müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet bleiben. Sie dürfen in der Schule nicht getragen und benutzt werden. Bei Verstoß werden die Geräte eingesammelt und können erst nach Unterrichtsschluss wieder im Sekretariat abgeholt werden. Diese Regel gilt eine Woche lang.
  8. Jede/r ist aufgefordert, in die Schule keine Wegwerfpackungen mitzubringen und stattdessen Mehrwegbehälter zu verwenden. Für die Müllbeseitigung seid auch ihr verantwortlich.
  9. Das Rauchen und das Trinken von Energy Drinks auf dem Schulgelände ist untersagt. Auch Alkohol, Drogen sowie Gegenstände, die andere bedrohen, können strafrechtliche Konsequenzen haben, ihr Besitz wird auf jeden Fall schulisch streng verfolgt. Rauchen führt zu einem Bußgeldverfahren.
  10. Wer das Krankenzimmer aufsuchen muss, meldet sich mit seinem Schuljahresplaner im Sekretariat und gibt dort vorübergehend sein Handy ab.
  11. Wer nicht bereit ist, die Grundregeln der Schule zu erfüllen, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen, die auch im Zeugnis als Negativbemerkung auftauchen können. Drei Missbilligungen führen zu einer Ordnungsmaßnahme.

Pausenordnung der Gemeinschaftsschule Wilster 

 

Pausen sollen bei trockenem Wetter im Sommer und Winter auf dem Schulhof verbracht werden. Alle Schüler haben die Gelegenheit, sich auf dem Kletterhügel, an den Tischtennisplatten und den Spietgeräten der aktiven Pause körperlich zu betätigen. 

 

In der 5-Minutenpause nach der 1. Stunde ist der Aufenthalt auf dem Schulhof verboten. 

 

Schüler, die erst zur 2. Stunde Unterricht haben, halten sich nur in der Mensa auf. 

 

Die Pausen nach der 3., 5. und 6. Stunde sind unter normalen Wetterbedingungen zu jeder Jahreszeit Hofpausen. 

 

Am Anfang der Pause verlassen alle Schüler unverzüglich das Gebäude oder begeben sich in den Aufsichtsbereich der Mensa. Der Aufenthalt im Gebäude ist, mit Ausnahme der Mensa, während der Pause verboten. Die Fahrradständer und die Zufahrt zum Stadion gehören nicht mehr zum Schulhof. Der Platz hinter der Sporthalle, sowie der Kleinfeldbereich dürfen nur mit Lehrkräften oder beauftragten Schülern der SV betreten werden. 

 

Während der Pausen haben sich die Schüler im Sichtbereich der Aufsicht aufzuhalten. 

 

Die Wartebereiche an der Bushaltestelle dürfen nur zu den Abfahrtszeiten der Busse aufgesucht werden. 

 

Während des Schultages tragen alle Schüler die Verantwortung für einen pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Schulverbandes. Dies schließt im Besonderen die Toiletten und die Brandschutzanlage ein. Für mutwillige Zerstörungen haften die Personensorgeberechtigten der verursachenden Schüler. 

 

Regenpausen: 

 

Bei schlechtem Wetter kann die Pause durch die aufsichtführende Lehrkraft durch Abklingeln zur Regenpause erklärt werden. In diesem Fall müssen alle Schüler den Schulhof verlassen und halten sich in der Pausenhalle im Erdgeschoss oder in der Mensa auf. Der Aufenthalt in den Fluren ist verboten. 

 

Mensa: 

 

In der Mensa können Brötchen, Obst und Getränke gekauft werden. An den Tischen mit den blauen Stühlen kann gegessen werden. An den Tischen mit den roten Stühlen kann man spielen oder sich unterhalten. 

In der Mensa verhalten wir uns ruhig und leise. 

 

Am Ende der Pause ist die Mensa einschließlich der Leseecke ordentlich zu verlassen, das heißt, Stühle und Sitzkissen werden zurück gestellt. in der Mittagspause bietet die Mensa die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen und zusätzlich einen Salat an der Salatbar zusammenzustellen. Die Mittagspause soll in der Mensa verbracht werden. 

 

Wilster, im Januar 2019

 

Schulleiterin 

K. Körting 

 

Stellvertr. Schulleiter

0. Martinen