Liebe Schülerinnen, liebe Schüler der Gemeinschaftsschule Wilster,
ihr besucht für mindestens fünf Jahre eine weiterführende Schule. Unsere Schulgemeinschaft soll dazu beitragen, dass jeder, ohne gestört zu werden, hier lernen, sich entwickeln und sich auf den Schulabschluss vorbereiten kann. Unsere Schulgemeinschaft lebt durch das Zusammenwirken von Lehrerinnen/ Lehrern, Schülerinnen/ Schülern und Eltern. Wir wollen hier in einer Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Höflichkeit miteinander umgehen. Damit ein gesicherter und störungsfreier Schulbetrieb und eine gute Lernatmosphäre möglich sind, müssen jedoch einige Grundregeln beachtet werden.
Pausenordnung der Gemeinschaftsschule Wilster
Pausen sollen bei trockenem Wetter im Sommer und Winter auf dem Schulhof verbracht werden. Alle Schüler haben die Gelegenheit, sich auf dem Kletterhügel, an den Tischtennisplatten und den Spietgeräten der aktiven Pause körperlich zu betätigen.
In der 5-Minutenpause nach der 1. Stunde ist der Aufenthalt auf dem Schulhof verboten.
Schüler, die erst zur 2. Stunde Unterricht haben, halten sich nur in der Mensa auf.
Die Pausen nach der 3., 5. und 6. Stunde sind unter normalen Wetterbedingungen zu jeder Jahreszeit Hofpausen.
Am Anfang der Pause verlassen alle Schüler unverzüglich das Gebäude oder begeben sich in den Aufsichtsbereich der Mensa. Der Aufenthalt im Gebäude ist, mit Ausnahme der Mensa, während der Pause verboten. Die Fahrradständer und die Zufahrt zum Stadion gehören nicht mehr zum Schulhof. Der Platz hinter der Sporthalle, sowie der Kleinfeldbereich dürfen nur mit Lehrkräften oder beauftragten Schülern der SV betreten werden.
Während der Pausen haben sich die Schüler im Sichtbereich der Aufsicht aufzuhalten.
Die Wartebereiche an der Bushaltestelle dürfen nur zu den Abfahrtszeiten der Busse aufgesucht werden.
Während des Schultages tragen alle Schüler die Verantwortung für einen pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Schulverbandes. Dies schließt im Besonderen die Toiletten und die Brandschutzanlage ein. Für mutwillige Zerstörungen haften die Personensorgeberechtigten der verursachenden Schüler.
Regenpausen:
Bei schlechtem Wetter kann die Pause durch die aufsichtführende Lehrkraft durch Abklingeln zur Regenpause erklärt werden. In diesem Fall müssen alle Schüler den Schulhof verlassen und halten sich in der Pausenhalle im Erdgeschoss oder in der Mensa auf. Der Aufenthalt in den Fluren ist verboten.
Mensa:
In der Mensa können Brötchen, Obst und Getränke gekauft werden. An den Tischen mit den blauen Stühlen kann gegessen werden. An den Tischen mit den roten Stühlen kann man spielen oder sich unterhalten.
In der Mensa verhalten wir uns ruhig und leise.
Am Ende der Pause ist die Mensa einschließlich der Leseecke ordentlich zu verlassen, das heißt, Stühle und Sitzkissen werden zurück gestellt. in der Mittagspause bietet die Mensa die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen und zusätzlich einen Salat an der Salatbar zusammenzustellen. Die Mittagspause soll in der Mensa verbracht werden.
Wilster, im Januar 2019
Schulleiterin
K. Körting
Stellvertr. Schulleiter
0. Martinen
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